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BVerwG, 01.07.1987 - 2 B 31.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Annahme einer Sachleistung gleichwertiger Geldleistung
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 23.02.1984 - I/1 E 2778/82
- VGH Hessen, 22.01.1987 - 1 UE 1087/84
- BVerwG, 01.07.1987 - 2 B 31.87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 B 31.87
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 B 31.87
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 39.83
Stationäre Heilbehandlung - AOK - Mitgliedschaft - Sachleistungssurrogat
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 B 31.87
Dies stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 71, 256 ff.; Urteil vom 17. März 1983 - BVerwG 2 C 42.81 - ) überein, die zwar zu anderen Beihilferegelungen ergangen ist, aber hinsichtlich dieses Gesichtspunktes nicht entscheidend auf deren abweichenden Wortlaut abgestellt hat und auch durch die in Hessen bei Sachleistungen vorgesehene besondere Beihilferegelung (§ 4 Abs. 7 HBeihVO) nicht ihre Grundlage verliert. - BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81
Beihilferecht - Sachleistungssurrogat
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 B 31.87
Dies stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 71, 256 ff.; Urteil vom 17. März 1983 - BVerwG 2 C 42.81 - ) überein, die zwar zu anderen Beihilferegelungen ergangen ist, aber hinsichtlich dieses Gesichtspunktes nicht entscheidend auf deren abweichenden Wortlaut abgestellt hat und auch durch die in Hessen bei Sachleistungen vorgesehene besondere Beihilferegelung (§ 4 Abs. 7 HBeihVO) nicht ihre Grundlage verliert.
- VGH Hessen, 26.06.1991 - 1 UE 3850/87
Beihilfe; Zuschüsse zu stationären Sanatoriumsbehandlungen keine Sachleistungen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 1.7.1987 -- 2 B 31.87 -- die gegen die Nichtzulassung der Revision von dem beklagten Land eingelegte Beschwerde zurückgewiesen.